Unterstützungskasse

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Welche Sicherheit bietet die Unterstützungskasse den Arbeitnehmern?

Unterstützungskassen unterliegen zwar – wegen des fehlenden Rechtsanspruches auf die Leistungen – nicht der Versicherungsaufsicht.

Dennoch kommen bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse indirekt die auf Sicherheit und Rentabilität ausgerichteten Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Tragen.

Wenn die Rückdeckungsversicherung an den begünstigten Arbeitnehmer verpfändet wird, ist ein bestimmungswidriger Zugriff auf die Deckungsmittel der Versorgung ausgeschlossen.