Wie lautet die Legaldefinition der Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich
selbstständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung ohne Rechtsanspruch
gewährt (§ 1b Abs. 4 BetrAVG). Als Versorgungseinrichtung betreibt sie
die Altersversorgung
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für ein einzelnes Trägerunternehmen als betriebliche Unterstützungskasse,
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für einen Konzern als Konzernunterstützungskasse,
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für eine Gruppe von Trägerunternehmen als Gruppenunterstützungskasse.
