Unterstützungskasse

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Vorteile der Gruppenunterstützungskasse

Den mit der Neugründung und dem laufenden Betrieb einer eigenen Unterstützungskasse verbundenen Verwaltungsaufwand können Unternehmen durch den Beitritt zu einer Gruppenunterstützungskasse vermeiden.

Überbetriebliche Gruppenunterstützungskassen werden i.d.R. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) geführt. Diese bietet den Vorteil einer einfachen Handhabung sowohl bei der Gründung als auch in der praktischen Abwicklung des Geschäfts. Bei Konzernkassen überwiegt dagegen die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); vereinzelt kommen auch Unterstützungskassen in der Form einer Stiftung vor.