Die Definition von Private Equity
Private Equity als eigene Anlageklasse des Kapitalmarkts bedeutet Investitionen in die Finanzierung nicht börsennotierter Unternehmen mit Eigenkapital.
Private steht dabei für den "nicht öffentilchen " Charakter der Anlageklasse Private Equity. Das Pendant bildet das sogenannte Public Equity, also die Finanzierung über Eigenkapital, das an öffentlichen Börsen in Form von Aktienkapital aufgenommen wird.
Equity unterstreicht den Eigenkapitalcharakter von Private Equity. Während
sogenanntes Fremdkapital, das Unternehmen von Banken und Versicherungen
als Darlehen zur Verfügung gestellt wird, mit einer vorrangigen, festen
Verzinsung abgegolten wird, nimmt Eigenkapital uneingeschränkt am Gewinn oder Verlust eines Unternehmens teil.
Der Eigenkapitalinvestor unterliegt damit einen höheren Risiko, da
unternehmerische Verluste zunächst mit dem Eigenkapital verrechnet
werden. Dementsprechend profitiert er bei positiver
Unternehmensentwicklung weit über der dem Fremdkapitalgeber gewährten
Verzinsung. Eigenkapital ist zudem grundsätzlich mit juristischen
Eigentümerrechten verbunden. Der Eigenkapitalinvestor hat dadurch
deutlich bessere Einsichts- und Einflußmöglichkeiten als ein
Fremdkapitalgeber.
