Die Unverfallbarkeit der Pensionskasse
Bei Pensionskassenzusagen entfallen die Unverfallbarkeitsfristen im
Falle der Entgeltumwandlung gänzlich. Im Falle einer
Pensionskassenzusage ist
- ist dem Arbeitgeber mit Beginn der Entgeltumwandlung ein unwiderufliches Bezugsrecht einzuräumen
- Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistung
- Recht auf Fortsetzung der Versicherung mit eingenen Beiträgen beim ausscheiden des Arbeitnehmers
- Recht auf Verpfändung, Abtretung oder Beleihung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen sein
