Steuerbefreiung der Pensionskasse
Pensionskassen sind wie Unterstützungskassen unter bestimmten Vorraussetzungen von der Körperschaft- und der Gewerbeertragsteuer befreit (zu den dabei und für die partielle Steuerplicht maßgebenden Vorschriften.
Pensionskassen sind wie Unterstützungskassen unter bestimmten Vorraussetzungen von der Körperschaft- und der Gewerbeertragsteuer befreit (zu den dabei und für die partielle Steuerplicht maßgebenden Vorschriften.