Die Entgeltumwandlung der Pensionskassse
Der bereits dargestellte, mit Wirkung ab 1.1.2002 bestehende Anspruch des in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist über eine Pensionskasse durchzuführen, wenn der Arbeitgeber dazu bereit ist. Auch bei Durchführung über eine Pensionskasse könnte auf auf Grund des BMF-Schreibens vom 5.8.2002 eine höhere Entgeltumwandlung vereinbart werden; diese wäre im Rahmen von § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und im Rahmen von § 40 b EStG steuerbegünstigt.
