Die Definition der Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung,
über die die betriebliche Altersvorsorgung durchgeführt wird un die im
Gegensatz zur Untertützungskasse auf Ihre Leistungen einen
Rechtsanspruch gewährt.
Bei der über eine Pensionskasse durchgeführten betrieblichen
Altersvorsorgung handelt es sich - wie im Falle einer
Unterstützungskassezusage - um eine mittelbare Pensionszusage, da der
Arbeitgeber die Versorgungsleistung nicht selbst gewährt, sondern dafür
einen Dritten, nämlich die Pensionskasse, einschaltet. Hierbei kann es sich um eine betriebliche Pensionskasse handeln, die nur für die Arbeitnehmer des Trägerunternehmen durchgeführt wird.
