Direktversicherung

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Wie wird die Direktversicherung steuerlich behandelt?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Beiträge in eine Direktversicherung gleich den Beiträgen in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds behandelt. Deshalb sind Beiträge in eine Direktversicherung bis maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (in 2005: 4% von 62.400 EUR = 2.496 EUR). Bei Zusagen ab dem 01.01.2005 erhöht sich der steuerfreie Betrag um weitere 1.800 EUR (falls keine pauschalversteuerte Direktversicherung vorhanden ist). Die Höchstbeträge können erneut in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer diese bereits in einem vorangegangenen Dienstverhältnis ausgeschöpft hat (nach einem Arbeitgeberwechsel).

Erst die späteren Versorgungsleistungen sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Die Leistungen aus einer Direktversicherung sind als "sonstige Einkünfte" in voller Höhe, bei der Auszahlung steuerpflichtig.