Wie werden Leistungen der Direktversicherung sozialversicherungsrechtlich behandelt?
In der Ansparphase:
zusätzlich zur Steuerersparnis können Arbeitgeber und Abeitnehmer durch die
Entgeltumwandlung ihre Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sparen.
Die Beiträge an Direktversicherungen sind beitragsfrei in der
Sozialversicherung. Diese Sozialversicherungsersparnis bei
Entgeltumwandlung gilt nur bis einschließlich 31.12.2008. Ab 2009 ist jede
Form der Entgeltumwandlung sozialabgabenpflichtig.
In der Leistungsphase:
Renten- und Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung zur Alters- oder
Hinterbliebenenversorgung unterliegen der Krankenversicherungs- und
Pflegeversicherungspflicht (Rechtstand 2004). Die Beiträge, zu deren
Berechnung der volle Beitragssatz herangezogen wird, müssen alleine vom
Versicherungsempfänger gezahlt werden.
