Direktversicherung

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Wie werden Leistungen der Direktversicherung sozialversicherungsrechtlich behandelt?

In der Ansparphase:
zusätzlich zur Steuerersparnis können Arbeitgeber und Abeitnehmer durch die Entgeltumwandlung ihre Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sparen. Die Beiträge an Direktversicherungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. Diese Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung gilt nur bis einschließlich 31.12.2008. Ab 2009 ist jede Form der Entgeltumwandlung sozialabgabenpflichtig.

In der Leistungsphase:
Renten- und Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung unterliegen der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (Rechtstand 2004). Die Beiträge, zu deren Berechnung der volle Beitragssatz herangezogen wird, müssen alleine vom Versicherungsempfänger gezahlt werden.