Wird der Rechstanspruch auf Entgeltumwandlung durch die Direktversicherung erfüllt?
Mit den Neuregelungen (26.06.2001) im Betriebsrentengesetz wurde auch der
Anspruch des Mitarbeiter ab 01.01.2002 auf Entgeltumwandlung aufgenommen.
Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist mit der Wahl des
Durchführungsweges Direktversicherung durch den Arbeitgeber erfüllt.
Wird bei Entgeltumwandlung die betriebliche Altersversorgung über eine
Direktversicherung durchgeführt, hat der Arbeitnehmer das Recht, die
Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzuführen, wenn er bei fortbestehendem
Arbeitsverhältnis kein Entgelt bezieht (z.B. während der Elternzeit).
