Direktversicherung

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Wird der Rechstanspruch auf Entgeltumwandlung durch die Direktversicherung erfüllt?

Mit den Neuregelungen (26.06.2001) im Betriebsrentengesetz wurde auch der Anspruch des Mitarbeiter ab 01.01.2002 auf Entgeltumwandlung aufgenommen.

Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist mit der Wahl des Durchführungsweges Direktversicherung durch den Arbeitgeber erfüllt.

Wird bei Entgeltumwandlung die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung durchgeführt, hat der Arbeitnehmer das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzuführen, wenn er bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt bezieht (z.B. während der Elternzeit).