Direktversicherung

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Die Definition der Direktversicherung

Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist im Falle der Entgeltumwandlung unwiderruflich. Als Versorgungsleistungen können Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen vorgesehen werden.