Berufsunfähigkeitsversicherung

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Weche Vorteile bietet ein private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Garantierte Leistungen und keine Wartezeiten
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Wartezeiten. Im Gegensatz zu den Rentenleistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, die sich ändern können, werden vereinbarte Leistungen während der Laufzeit nicht geändert. Im Berufsunfähigkeitsfall wird die Leistung gezahlt - egal, ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ausgelöst wurde.
Der Kunde bestimmt innerhalb bestimmter Grenzen selbst, wie hoch und wie lange er abgesichert sein möchte. Die volle Leistung wird bei vielen Versicherungsgesellschaften schon bei einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit fällig.

Nur teilweise Anrechnung auf Leistungen der Sozialversicherung
Eine fällige Berufsunfähigkeits-Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (ab 2005: Arbeitslosengeld II) angerechnet (Urteil des Bundessozialgerichtes mit Aktenzeichen 11 RAr 57/96). Bei Arbeitslosengeld und bei Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt dagegen keine Anrechnung der gezahlten Berufsunfähigkeitsrente.

Sofortiger Versicherungsschutz
Außerdem sind die finanziellen Folgen der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit ab Beginn der Versicherung ohne Wartezeit abgesichert.