Weche Vorteile bietet ein private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Garantierte Leistungen und keine Wartezeiten
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine
Wartezeiten. Im Gegensatz zu den Rentenleistungen aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, die sich ändern können, werden vereinbarte
Leistungen während der Laufzeit nicht geändert. Im
Berufsunfähigkeitsfall wird die Leistung gezahlt - egal, ob die
Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ausgelöst wurde.
Der Kunde bestimmt innerhalb bestimmter Grenzen selbst, wie hoch und
wie lange er abgesichert sein möchte. Die volle Leistung wird bei vielen Versicherungsgesellschaften schon bei
einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit fällig.
Nur teilweise Anrechnung auf Leistungen der Sozialversicherung
Eine fällige Berufsunfähigkeits-Rente aus der privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf Sozialhilfe und
Arbeitslosenhilfe (ab 2005: Arbeitslosengeld II) angerechnet (Urteil
des Bundessozialgerichtes mit Aktenzeichen 11 RAr 57/96). Bei
Arbeitslosengeld und bei Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung
erfolgt dagegen keine Anrechnung der gezahlten Berufsunfähigkeitsrente.
Sofortiger Versicherungsschutz
Außerdem sind die finanziellen Folgen der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit ab Beginn der Versicherung ohne Wartezeit abgesichert.
