Berufsunfähigkeitsversicherung

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Was versteht man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unter dem Begriff der Verweisung?

Eine Verweisung auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit oder auf eine vergleichbare, wenn auch nur theoretisch ausführbare Tätigkeit bedeutet: Wenn der Versicherte aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage ist seinen Beruf auszuüben hat er sich gegebenenfalls auf eine andere Tätigkeit verweisen zu lassen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten das die Versicherungsgesellschaft auf die Verweisung verzichtet.

Bei der Verweisung unterscheidet man die abstrakte sowie die konkrete Verweisung.

Was versteht man unter der abstrakten Verweisung?

Bei der abstrakten Verweisungsmöglichkeit kann der Versicherer alle Tätigkeiten nennen, die die Anforderungen an den Verweisungsberuf erfüllen und den Versicherten "theoretisch" auf diese Tätigkeit verweisen, auch wenn er sie tatsächlich gar nicht ausübt. Beispielsweise wird man als Ingenieur berufsunfähig könnte aber als Pförtner arbeiten.

Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist deshalb (neben vielen anderen) ein maßgebliches Kriterium für die Güte einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was versteht man unter der konkreten Verweisung?

Der Versicherer leistet, wenn der Versicherte in seinem derzeit ausgeübten Beruf - entsprechend der Bedingungen - berufsunfähig wird. Übt allerdings der Versicherte einen Verweisungsberuf tatsächlich aus und verweist ihn der Versicherer auf diese Tätigkeit, handelt es sich um eine "konkrete" Verweisung.

Viele Berufsunfähigkeitsversicherer bieten ebenfalls einen verzicht auf die konkrete Verweisung an.