Was versteht man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unter dem Begriff der Verweisung?
Eine Verweisung auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit oder
auf eine vergleichbare, wenn auch nur theoretisch ausführbare Tätigkeit
bedeutet: Wenn der Versicherte aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage
ist seinen Beruf auszuüben hat er sich gegebenenfalls auf eine andere
Tätigkeit verweisen zu lassen, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten
und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten
das die Versicherungsgesellschaft auf die Verweisung verzichtet.
Bei der Verweisung unterscheidet man die abstrakte sowie die konkrete Verweisung.
Was versteht man unter der abstrakten Verweisung?
Bei der abstrakten Verweisungsmöglichkeit kann der Versicherer alle
Tätigkeiten nennen, die die Anforderungen an den Verweisungsberuf
erfüllen und den Versicherten "theoretisch" auf diese Tätigkeit
verweisen, auch wenn er sie tatsächlich gar nicht ausübt.
Beispielsweise wird man als Ingenieur berufsunfähig könnte aber als
Pförtner arbeiten.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist
deshalb (neben vielen anderen)
ein maßgebliches Kriterium
für die Güte einer
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was versteht man unter der konkreten Verweisung?
Der Versicherer leistet, wenn der Versicherte in seinem derzeit ausgeübten Beruf -
entsprechend der Bedingungen - berufsunfähig wird. Übt allerdings
der Versicherte einen Verweisungsberuf tatsächlich aus und verweist ihn
der Versicherer auf diese Tätigkeit, handelt es sich um eine "konkrete"
Verweisung.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherer bieten ebenfalls einen verzicht auf die konkrete Verweisung an.
