Wann sollte man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Karrenzzeit vereinbaren
Wird die Berufsunfähigkeitsrente nicht sofort ab Eintritt der Berufsunfähigkeit benötigt, kann eine Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten vereinbart werden. Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiebt sich um die vereinbarte Karenzzeit. Die Karenzzeit ist also eine leistungsfreie Zeit vom Beginn der Berufsunfähigkeit bis zum Einsetzen der Rentenzahlung. Sie kann freiwillig vereinbart werden, um den Beitrag zu reduzieren.
